Der Schulrat hatte das Initiativbegehren als unzulässig erklärt und damit verhindert, dass die Bevölkerung über die Schulhauszuteilung abstimmen kann. Nach eingehender rechtlicher Prüfung hat sich das Initiativkomitee entschieden, diesen Entscheid anzufechten. Die Beschwerde bezieht sich bewusst ausschliesslich auf die Initiative zur Schulhauszuteilung. Die zweite eingereichte Initiative wird nicht weiterverfolgt, da deren juristische Durchsetzbarkeit als sehr gering eingeschätzt wird.
Aus Sicht des Initiativkomitees beruht der Entscheid des Schulrates auf einer zu engen Auslegung des Initiativtextes. Die Initiative enthält keine operativen Vorgaben zur Klassenbildung, sondern formuliert Planungsgrundsätze, die dem Schulrat weiterhin einen erheblichen Handlungsspielraum belassen. Parallel dazu hat das Initiativkomitee einen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen gestellt. Damit soll erreicht werden, dass das neue Schulmodell bis zur rechtlichen Klärung nicht eingeführt werden darf. So soll verhindert werden, dass während des laufenden Verfahrens bereits Tatsachen geschaffen werden.
Aus Sicht des Komitees sollen den Kindern keine unnötigen Schulhauswechsel zugemutet und gleichzeitig unnötige Ausgaben von Steuergeldern vermieden werden. Das Initiativkomitee ist nach wie vor der Ansicht, dass die Bevölkerung unbedingt über eine solch weitreichende Umstrukturierung der Schulorganisation befinden soll.
Patrick Meyer, Rebstein
Rekurs gegen Entscheid des Schulrates Rebstein eingereicht