Altstätten 23.01.2023

Für Erhalt der Begegnungszone in der Altstätter Marktgasse

«Stadt räumt Sitzmöbel wieder weg», Ausgabe vom 20.12.2022; Inserat Verkehrsanordnung, Ausgabe vom 19.1.2023

Von «a plus» Altstätten
aktualisiert am 23.01.2023

Mit einem Weihnachtsgeschenk der besonderen Art hat der Stadtrat Altstätten am 19. Dezember die Bevölkerung überrascht. Nachdem die Bürgerversammlung am 24. November den Einbau von zwei Pollern in der Marktgasse auf der Höhe Rabengasse abgelehnt hatte, zog der Stadtrat daraus fälschlicherweise den Schluss, die Bürgerschaft hätte damit auch Nein gesagt zur Teilsperrung der Marktgasse ab Höhe Rabengasse während den kommenden Frühlings- und Sommermonaten.

In den Augen von «a plus» widerspricht dieser Entscheid des Stadtrates allen bisherigen Bemühungen zur Belebung der Altstadt und setzt damit auch einen Volksentscheid vom November 2021 ausser Kraft. Damals hat die Bürgerversammlung fast einstimmig verschiedenen Massnahmen zu einer ein Jahr zuvor gutgeheissenen Volksmotion zur Belebung der Altstadt zugestimmt. Die provisorische und auf drei Jahre limitierte Teilsperrung der Marktgasse war ein Teil davon. Die Erfahrungen vom letzten Jahr haben gezeigt, dass diese Massnahme von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen worden ist. Nicht nur am Samstag anlässlich des Bauernmarktes, sondern auch an diversen Sonn- und Wochentagen.

Einem Inserat in der Ausgabe des «Rheintalers» und der «Rheintalischen Volkszeitung» vom 19. Januar ist jetzt zu entnehmen, dass das kantonale Polizeikommando auf Antrag des Stadtrates Altstätten die am 21. November (drei Tage vor der Bürgerversammlung!) publizierte Verfügung betreffend einer Teilsperrung der Marktgasse für den Sommer 2023 wieder aufheben wird.

Noch ist das letzte Wort in dieser Sache nicht gesprochen: Wer mit diesem Entscheid des Polizeikommandos – und damit des Stadtrates – nicht einverstanden ist, kann innerhalb der nächsten Tage, spätestens bis zum 2.  Februar, beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen Rekurs einreichen. Berechtigt dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger, die «ein eigenes schutzwürdiges Interesse» geltend machen können.

Keine Hemmungen, liebe Altstätterinnen und Altstätter: Für diesen Rekurs muss man nicht Anwohnerin oder Hausbesitzer an der betreffenden Strasse sein, in dieser Sache kann jeder Mann oder jede Frau problemlos «schutzwürdige Interessen» geltend machen und so mithelfen, die wertvolle sommerliche Begegnungszone im Herzen der Altstätter Altstadt zu erhalten.         

 

«a plus» Altstätten