14.03.2023

Ein Quadratmeter Wald in Montlingen für 890 Franken

Abstimmung Doppelkindergarten/Musikzentrum Montlingen an der Schulbürgerversammlung vom 20. März

Von Philipp Baumgartner, Montlingen
aktualisiert am 14.03.2023

Anlässlich der Schulbürgerversammlung am 20. März wird über den Kredit für das Projekt des Doppelkindergartens inklusive Musikheim abgestimmt. Im Vorfeld fand am 14. Februar ein Informationsanlass zu diesem Projekt statt. Das Projekt und die Nutzung der Synergien sind sehr spannend. Was aber etwas erstaunlich ist, dass am Informationsanlass der Grundstückpreis für die Fläche von 1498 m2 mit 890 Franken beziffert wurde.

Ein rechter Teil der Parzelle ist Wald

Angesichts der Lage und dem vergleichbaren Grundstückverkauf in unmittelbarer Nähe ist dies doch ein sehr stolzer Preis. Umso erstaunlicher war es, dass gemäss Geoprotal aktuell noch 145 m2 Strasse/Weg, 191 m2 übrige befestigte Fläche sowie 304 m2 Wald auf dieser Fläche deklariert sind. Hier stellt sich doch die Frage, ob dies ein marküblicher Preis ist, da bspw. Wald zu unter 10 Franken pro Quadratmeter gehandelt wird.

Anders aufgeschlüsselt, müsste es vor die Bürgerversammlung der politischen Gemeinde

Die Projektkosten von 6.5 Millionen Franken werden im Verhältnis von 70 % Schulgemeinde Ekmo und 30 % Musikgesellschaft Montlingen-Eichenwies aufgeteilt. Da die Schulgemeinde das Grundstück der Musikgesellschaft abkauft, würde sich bei einem marktüblichen Bodenpreis die Finanzierung wesentlich ändern. Dadurch würde sich der Finanzierungsantrag der Musikgesellschaft bei der Gemeinde Oberriet erhöhen. Aktuell beantragt sind 475'000 Franken. Würde dieser Betrag auf über 500'000 Franken steigen, so würde an der Bürgerversammlung abgestimmt und es würde nicht mehr in den Finanzbefugnissen des Gemeinderats liegen.

Diese beiden Tatsachen lassen doch sehr vermuten, dass hier budgettechnisch optimiert wurde. Auch die Tatsache, dass der präsentierte Kostenvoranschlag, welcher eine Genauigkeit von +/- 10 % hat, eine Projektreserve von unter 4 % ausweist, lässt dies vermuten. Würde der Kauf des Grundstücks zu einem reduzierten Betrag getätigt, könnten die Steuergelder zur Bildung von Projektreserven verwendet werden.

Philipp Baumgartner, Montlingen