Abstimmung 06.06.2023

Ein Gesetz wie eine doppelzüngige Schlange

Abstimmung Klima- und Innovationsgesetz vom 18. Juni.

Von Bernadette Anliker, Diepoldsau
aktualisiert am 06.06.2023

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit KIG: Der Schlangentitel dieser Vorlage entpuppt sich in der Tat als doppelzüngige Schlange: Es tönt verheissungsvoll, verspricht, die Energiesicherheit zu stärken, das Klima zu schützen. Kann man Klima überhaupt schützen? Was schützen wir denn? Die Temperatur? Den Wind? Den Regen? Wieviel göttliche Macht steckt im Menschen, dass er dies tun kann?

Wenn man den Text im Abstimmungsbüchlein liest, überkommt einen das Grauen. Einen derartigen Gesetzesmoloch kann man eigentlich nur ablehnen, weil viel zu hypothetisch, balancierend mit Prozentzahlen ohne präzise Referenzwerte (da sollen z.B. 64% Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 eingespart werden, dies zwischen 2031 und 2040. Keine Angabe zur dannzumaligen Bevölkerungszahl! Oder zum Bestand der Pferde, Hunde, Katzen im Jahr 2040 – die ja auch einen CO2-Ausstoss haben.

Im Sektor «Gebäude» müssen die Emissionen bis 2040 um 82% verringert werden. In 16,5 Jahren muss die Schweiz grösstenteils ohne Öl- und Gasheizungen auskommen und die Fenster in den Gebäuden auf dem neuesten technischen Stand haben. Wie soll das gehen? Haben wir a) das Geld, b) das Material, c) die Fachkräfte, um dies zu bewerkstelligen?

Ich befürworte den Umstieg auf erneuerbare Energien, aber nicht mit der Brechstange und in diesen kurzen Fristen. Die Schweiz – ein Land, welches sich (immer noch) durch einen hohen Wertschöpfungsgrad auszeichnet, können wir keine hochwertigen Arbeitsplätze mehr schaffen, wenn die Energiesicherheit zu tragbaren Kosten nicht mehr gewährleistet ist, und das ist sie bei diesem Gesetz nicht. Wer nicht am Ast sägen will, auf dem er sitzt, muss es ablehnen.

Bernadette Anliker, Diepoldsau