Nach der Änderungsauflage mit Anpassungen im Juni waren 15 Einsprachen bereinigt. Die andere Hälfte der Einsprachen wies der Gemeinderat im September ab, weil er das öffentliche Interesse unter der Berücksichtigung der Vorgaben von Bund und Kanton höher gewichtete als die Anliegen und Argumente der Einsprecherinnen und Einsprecher, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderats.
592 Stimmen für Volksabstimmung nötig
Nun unterstehen Zonenplan und Baureglement (mit den im Juni vorgenommenen Anpassungen) dem fakultativen Referendum. Dieses ist von Freitag, 8. November, bis Dienstag, 17. Dezember, möglich. In der Zeit können 592 in Widnau Stimmberechtigte eine Volksabstimmung verlangen. Wird das Referendum nicht ergriffen, können die abgewiesenen Einsprachen beim Kanton angefochten werden. Erst nach Erledigung der Rechtsmittelverfahren treten Zonenplan und Baureglement in Kraft. Kommt das Referendum jedoch zustande, entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über die Vorlagen.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden des Kantons St. Gallen, bis im Herbst 2027 einen neuen Rahmennutzungsplan zu erlassen. Dieser besteht aus Zonenplan und Baureglement. In Widnau ist er seit 2018 in Bearbeitung. Nach umfassenden Planungsarbeiten mit diversen Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat im Frühjahr 2023 den neuen Zonenplan und das neue Baureglement öffentlich aufgelegt.
Mitreden, wie sich die Dorfmitte entwickeln soll
Widnau hat die Chance, mitten im Dorf auf einem Areal von gut 9'000 Quadratmetern ein öffentliches Zentrum zu gestalten. Um die Bevölkerung von Beginn an einzubeziehen, lädt der Gemeinderat alle ein, mitzureden, wie die Dorfmitte sich entwickeln soll. Am Mittwoch, 6. November, 19 Uhr, findet im Widebaumsaal ein Anlass dazu statt. An diesem Partizipationsanlass kann die Bevölkerung ihre Meinung darüber kundtun, welche Funktionen im Rahmen der Zentrumsentwicklung «Widnau Mitte» abgedeckt werden sollen.
Es geht beispielsweise um die Frage, ob neben einem Gemeindehaus auch ein neuer Gemeindesaal realisiert werden soll und ob für öffentliche Veranstaltungen wie die Kilbi ein entsprechender Platz vorzusehen ist.
Für die Diskussion und Meinungsbildung stehen als Input-Grundlagen fünf Varianten zur Verfügung. Je nach Art und Umfang der ausgewählten Funktionen ergeben sich sehr grosse oder kleinere Nutz- und Freiflächen.
Am Nachmittag des 6. November findet der Anlass auch für Oberstufenschülerinnen und -schüler statt.
Initiative & Referendum
Mittels eines Quorums wird die nötige Anzahl gültiger Unterschriften von Stimmberechtigten geregelt, die es braucht, um ein Initiativ- oder ein Referendumsbegehren einzureichen. In Widnau fanden am 22. September die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat statt. Gemäss dem Stimmregister der Gemeinde waren an jenem Tag 5912 Personen (2937 Männer und 2975 Frauen) in Widnau stimmberechtigt. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums oder einer Initiative beträgt damit neu 592 gültige Unterschriften. (gk)