Die Überbrückungsmassnahmen an der Wiesenrainbrücke sollen dieses Jahr umgesetzt werden. Vor diesem Schritt gab es Fragen zur Kostenbeteiligung zu klären. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen hat der Gemeinderat genehmigt. Sie regelt die Zuständigkeiten und wer die Kosten zu tragen hat. Das Tiefbauamt des Kantons übernimmt die bauherrenseitigen Aufgaben für die Gemeinde.
Bei der Kostenaufteilung der Länder beteiligt sich Österreich mit 44 Prozent, die Schweiz mit 56 Prozent. Im Budget 2025 der Gemeinde Widnau ist ein Nettokredit für die Sofort- und Überbrückungsmassnahmen von 530'000 Franken sowie ein Kredit von 300'000 Franken für die Vorbereitung des Vorprojekts für die Gesamtinstandsetzung enthalten. Bei den Überbrückungsmassnahmen ist die Beteiligung des Kantons von 50 Prozent bereits berücksichtigt.
Voraussichtlich noch ein halbes Jahr Ampelbetrieb
Seit letztem Herbst wird der Verkehr einspurig mit Ampelbetrieb über die Wiesenrainbrücke geführt. Aus Sicherheitsgründen, weil die Brücke starke Korrosionsschäden aufweist. Im Sommer 2024 sind bei Materialprüfungen zudem Asbestfasern im Fahrbahnbelag festgestellt worden. Diese sollen nun im Rahmen der Überbrückungsmassnahmen entfernt werden. Nach der Fertigstellung der Überbrückungsmassnahmen ist die Wiesenrainbrücke für den Normalverkehr mit einer Lastbeschränkung von 16 Tonnen wieder ohne Einschränkung befahrbar.
Wiesenrainbrücke soll in einem halben Jahr wieder normal befahrbar sein - Die Kosten sind geklärt