Für die Ermittlung des Marktwerts wurde von der Umnutzung des Hauptgebäudes in ein reines, vom neuen Eigentümer selbst bewohntes Wohngebäude ausgegangen. Dieses hätte eine Nettowohnfläche von ungefähr 150 m2. Der nordöstliche Anbau liesse sich durch eine Doppelgarage mit Veloraum ersetzen. Die Gewerbeflächen könnten zur Ausübung eines Hobbys oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen.
Früher wurden auf dem 1387 m2 grossen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Wer den maroden «Ochsen» erwirbt, ist beim Bauen eingeschränkt