Vorarlberg 17.02.2025

Waffenverbotszone: Am Dornbirner Bahnhof gelten bald neue Regeln

Ab Mittwoch gilt für den Bahnhof Dornbirn eine neue Verordnung: Er ist dann offiziell eine Waffenverbotszone. Diese wurde aus Sicht der Bezirkshauptmannschaft nötig, weil es regelmässig zu Polizeieinsätzen wegen Streitigkeiten kommt, in die Obdachlose und Drogensüchtige involviert sind.

Von lpd/red
aktualisiert am 17.02.2025

Das Dornbirner Bahnhofsgelände ist der Ort mit der höchsten Personenfrequenz in Vorarlberg, wie die Landespolizeidirektion Vorarlberg am Montag in einer Pressemitteilung schreibt. Er stehe darum «nicht erst seit Kurzem» unter besonderer polizeilicher Überwachung.

Bereits seit vielen Jahren gibt es laut Landespolizei Konzepte, wie das Gelände bestmöglich überwacht werden kann. Besonders im Fokus stünden «soziale Gruppen, deren Angehörige meist dem Obdachlosen- und Drogenmilieu» zuzuordnen sind. Mit zunehmender Alkoholisierung entstünden innerhalb dieser Gruppierungen Streitigkeiten, die eine polizeiliche Intervention nötig machten, heisst es in der Mitteilung weiter.

Tausende von Kontrollen

Die Polizei Dornbirn sei in Bezug auf diese – auch gesellschaftliche – Herausforderung seit vielen Jahren in enger Abstimmung mit verschiedenen Einrichtungen und Behörden, um das subjektive Sicherheitsgefühl für Aussenstehende am Dornbirner Bahnhof zu stärken.

Bedienstete der Polizeiinspektion Dornbirn führen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei Dornbirn seit Langem in regelmässigen Abständen Überwachungsmassnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit vor Ort durch. Unterstützt werden sie dabei von verschiedenen anderen Einheiten, in Zivil und in Uniform.

Zwischen Anfang 2024 und Ende Januar 2025 wurden nur im Zuge der Schwerpunktkontrollen bei rund 28'700 Einsatzstunden landesweit etwa 4500 Personenkontrollen durchgeführt.

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg veranstaltet zudem Präventionsveranstaltungen auf dem Vorplatz des Dornbirner Bahnhofs.  Ausserdem leiste man Sozialarbeit mit Angehörigen der genannten sozialen Gruppen. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen anschliessend gemäss Polizei in einen Evaluierungsprozess zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls ein.

Pfefferspray weiterhin erlaubt

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ermöglicht es der Polizei nun, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund «konkreter Anhaltspunkte» der «dringende Verdacht» besteht, dass eine «Waffe» oder ein «gefährlicher Gegenstand» mitgeführt wird.

Polizeibedienstete müssen also jeden Fall und jede Situation individuell prüfen. Eine pauschale Aussage darüber, welche Waffen gemäss dem Waffengesetz betroffen sind, könne daher kaum getroffen werden. Pfefferspray, den Menschen zur Selbstverteidigung mitführen, sei jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Der Unterschied für die Polizei besteht laut Pressemitteilung künftig darin, dass Personen aus den angesprochenen sozialen Gruppen Waffen und gefährliche Gegenstände vor Ort abgenommen werden können. Die sichergestellten Waffen und Gegenstände werden auch ausserhalb der Zone nicht zurückgegeben, sondern der zuständigen Behörde übergeben.

Es braucht einen konkreten Anhaltspunkt

Ein konkreter Anhaltspunkt für eine Kontrolle liegt gemäss Landespolizei dann vor, wenn Polizistinnen und Polizisten entweder eine verdächtige Wahrnehmung machen oder von Zeugen darauf aufmerksam gemacht werden. Sollte jemand eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand innerhalb der Waffenverbotszone mitführen und keine schlüssige Erklärung dafür vorbringen können, wird eine Sicherstellung durch die Polizeibediensteten vorgenommen.


Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.