Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Bundesrat folgende Massnahmen beschlossen:Verlängerung der Schliessungen bis Ende Februar: Restaurants, Cafés, Bars, Kutlur- und Freizeiteinrichtungen bleiben fünf Wochen länger geschlossen als geplant.Geschäfte müssen schliessen: Dazu zählen Läden mit Waren, die Waren des nicht-alltäglichen Bedarf anbieten. Ausgenommen sind Läden, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, beispielsweise Supermärkte. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird aufgehoben.Pflicht zum Homeoffice: Arbeitgeber müssen - wenn immer möglich - Homeoffice anordnen.Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Bei mehr als einer Person im Raum gilt Maskenpflicht – unabhängig vom Abstand der Arbeitsplätze.Maximal fünf Personen: Es dürfen sich sowohl privat als auch öffentlich nur noch fünf Personen treffen, inklusive Kinder.Schutz besonders gefährdeter Personen: Für sie gilt neu Recht auf ein Homeoffice, gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz oder Beurlaubung. Können Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden, müssen die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden.Die Massnahmen gelten ab Montag, 18. Januar, bis mindestens 28. Februar.