Für die Umsetzung dieses Grossprojekts ist ein Verfahrensgesetz nötig. Dieses hat die vorberatende Kommission beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Das Jahrhundert-Hochwasserschutzprojekt Rhesi macht aufgrund seiner Grösse und Komplexität ein eigenes Verfahrensgesetz nötig. Um sämtliche kantonalen und kommunalen Verfahren zielgerichtet und zeitnah führen zu können, soll die Konzentration der Verfahren beim Kanton erfolgen.
Die vorberatende Kommission liess sich umfassend zum Grossprojekt und den Auswirkungen auf die Wasserversorgung im Rheintal informieren. Die Kommission spricht sich für die Konzentration der notwendigen Genehmigungsverfahren beim Kanton aus, damit diese effizient und einheitlich durchgeführt werden können.
Zwei Änderungen zwecks Präzisierung
Auch soll die Genehmigung der Anpassungen bei den Wasserversorgungsanlagen in zwei Stufen erfolgen. Die vorberatende Kommission sieht zwei Änderungen im Gesetz vor, um die Zuständigkeit und das Verfahren punktuell zu präzisieren.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.08 zu finden.