Am Mittwoch, 14. August 2024, kurz nach 12.20 Uhr ging bei der Kantonalen Notrufzentrale die Meldung ein, dass in einem Einfamilienhaus in Altenrhein zwei Personen leblos aufgefunden worden sind. Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der beiden im selben Haushalt gemeldeten Schweizer feststellen. Es handelt sich um eine 41-jährige Frau und einen 48-jährigen Mann.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete daraufhin ein Strafverfahren. Die Untersuchung sei zwischenzeitlich abgeschlossen, heisst es in einem Communiqué der Staatsanwaltschaft. Diese ergab folgendes: Der Mann, welcher Anästhesist war, hatte seiner Lebenspartnerin in der Vergangenheit wiederholt auf ihr Verlangen hin Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau sei eine toxische Konzentration eines Lokalanästhetikums festgestellt worden.
In Zusammenschau mit den übrigen Ermittlungsergebnissen ist gemäss der Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass der Mann seiner Lebenspartnerin am Dienstagabend, 13. August 2024, ein weiteres Mal auf ihr vorgängiges Verlangen hin Lokalanästhetikum zwecks der Behandlung von Schmerzen injiziert hat. «Daraufhin ist es zu medizinischen Komplikationen gekommen.» Trotz Reanimationsversuchen ihres Lebenspartners verstarb die Frau.
«Es ist aufgrund der festgestellten Verletzungen davon auszugehen, dass sich der Mann anschliessend wegen dieses tragischen Ereignisses das Leben genommen hat», teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Untersuchung habe gesamthaft keine Hinweise auf eine strafbare Handlung einer Drittperson ergeben. Das Strafverfahren wird deshalb eingestellt. Aus Pietätsgründen gegenüber den Angehörigen werden keine weiteren Auskünfte erteilt, wie es abschliessend heisst.