Die vorberatende Kommission befürwortet den Sonderkredit. Sie beantragt dem Kantonsrat aber, den Höchstbetrag je Betrieb von 100'000 auf 200'000 Franken zu erhöhen. Dies schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung.
Im Kanton St.Gallen weisen einige landwirtschaftlich genutzte Flächen erhöhte PFAS-Belastungen auf. Das erzeugte Fleisch hält die seit 1. August 2024 geltenden Höchstwerte teilweise nicht ein. Mit einem Sonderkredit von 5 Millionen Franken will die Regierung betroffene Landwirtschaftsbetriebe dabei unterstützen, die Werte zu senken. Für den Fall, dass ein Betrieb aufgegeben werden muss, sind zusätzliche Härtefallgelder vorgesehen. Die Regierung will zudem Forschungsprojekte fördern, die dazu beitragen, die PFAS-Belastung in der Landwirtschaft zu vermindern.
Die vorberatende Kommission habe sich unter anderem über die bisherigen Entwicklungen, die getroffenen und geplanten Massnahmen zur Beschränkung der PFAS-Belastung, sowie den Stand der Beprobungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren lassen, heisst es in der Mitteilung.
Auch Betroffene angehört
Nebst den Ausführungen der zuständigen Departemente war es der Kommission gemäss Medienmitteilung ein Anliegen, auch die Sicht eines betroffenen Landwirtschaftsbetriebs anzuhören. Im Rahmen eines entsprechenden Austauschs informierte sie sich über die finanziellen, zeitlichen und emotionalen Herausforderungen, die mit dieser Situation zusammenhängen. Auch die Wünsche und Anliegen der Betroffenen an die Politik kamen zur Sprache.
Unter der Leitung des Kommissionspräsidenten Sascha Schmid, Buchs, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage in Eggersriet. Kritisch diskutiert worden seien die erheblichen Unsicherheiten rund um die PFAS-Thematik – sowohl bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen und des tatsächlichen Ausmasses der betroffenen Betriebe als auch hinsichtlich des Vorgehens, wenn Höchstwertüberschreitungen festgestellt werden.
Vorberatende Kommission befürwortet Unterstützung
Angesichts der bestehenden Unsicherheiten begrüsst die vorberatende Kommission die Bemühungen der Regierung, betroffene Betriebe finanziell zu unterstützen. Dadurch kann den betroffenen Betrieben ein Mindestmass an Sicherheit und Perspektiven eröffnet werden.
Die vorberatende Kommission nimmt gemäss Mitteilung zur Kenntnis, dass der Kanton St.Gallen in dieser Thematik vorprescht und daher nur begrenzte Erfahrungswerte vorliegen. Sie unterstreicht daher die Notwendigkeit, das weitere Vorgehen eng mit anderen Kantonen und dem Bund abzustimmen.
Damit Lerneffekte ihre Wirkung entfalten können, müssen die betroffenen Betriebe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausreichend Zeit erhalten, um Massnahmen zur Senkung der PFAS-Belastung effektiv umzusetzen, schreibt die Kommission. Zudem ist es der vorberatenden Kommission ein Anliegen, dass die Kommunikation gegenüber den betroffenen Betrieben verbessert wird.
Die von der Regierung vorgesehene Begrenzung auf 100'000 Franken je Betrieb erachtet die Kommission angesichts des erforderlichen Massnahmenumfangs als zu niedrig. Die Mehrheit der Kommission entschied sich deshalb dafür, den Höchstbetrag pro Betrieb auf 200'000 Franken zu verdoppeln.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Wintersession in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.07/33.24.05 zu finden.