Das Amt der Vorarlberger Landesregierung teilt mit, heisst es im Schreiben des AGV, in der Schweiz durchgeführte Sars-CoV-2-Tests (PCR- oder Antigen-Test) allein reichten für einen Grenzübertritt nicht aus.Ein in der Schweiz durchgeführter Test könne zwar als Grundlage für ein ärztliches Zeugnis dienen, das zur Einreise berechtigt. Für sich allein genügt jedoch ein in der Schweiz ausgestelltes Testergebnis eines Labors (ohne Arztzeugnis) nicht, da reine Testergebnisse im Sinne von § 2 Abs. 2 der Österreicher Covid-19-Einreiseverordnung nur anerkannt werden, wenn es sich um eine in Österreich ausgestellte Bestätigung handle.