Die Berufs- und Kantonsschulen (Sekundarstufe II) werden allerdings angewiesen, die grossen Räumlichkeiten wie zum Beispiel Aulen oder Foyers als Aufenthalts- und Verpflegungszonen mit grösstmöglichen Abständen zu nutzen. Damit und mit den schon bestehenden und bewährten Schutzkonzepten lassen sich Ansammlungen ausserhalb der Unterrichtszimmer – dort gelten feste Sitzordnungen – minimieren.Abzulehnen sind gemäss einer Medienmitteilung der Regierung insbesondere «Hybrid-Modelle» mit halb Präsenz- und halb Fernunterricht – damit würde Unruhe in den Schulbetrieb getragen, ohne dass die gesundheitspräventive Wirkung klar ersichtlich sei.Für die Volksschule hält St.Gallen ohnehin am Präsenzunterricht fest. Um die Ansteckungen noch weiter einzuschränken, ist im Kanton ab dem 25. Januar 2021 innerhalb der Schulgebäude aller Stufen von allen Lehrpersonen und allen weiteren Erwachsenen konsequent und obligatorisch die Maske zu tragen. Dies betrifft in erster Linie die Volksschule, wo das Maskentragen bisher lediglich empfohlen bzw. differenziert geregelt war – auf der Sekundarstufe II gilt die durchgehende Tragepflicht bereits seit längerem. In der Volksschule gilt weiterhin auch Maskenpflicht für die Jugendlichen der Oberstufe. Sodann können unter Einhaltung der geltenden Schutzvorschriften (Maskentragepflicht, 1,5 Meter Abstand, 5-Personen-Regel usw.) zwar weiterhin Elterngespräche stattfinden, untersagt werden jedoch die offenen Besuchstage.