Region Für bestimmte Berufsgruppen und Anlässe gelten jedoch Ausnahmen. Wie «vaterland.li» schreibt, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen. Das teilt das Land Vorarlberg mit. Einreisende sind vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Von der Registrierungspflicht sind auch Kinder und Jugendliche betroffen. Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Registrierung auf: www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de. (pd)