Der Chauffeur aus Serbien war nicht berechtigt, einen Anhänger zu führen und verstiess ausserdem gegen das Nachtfahrverbot. Ebenso hielt er sich nicht an die Arbeits- und Ruhezeitverordnung. Am Lieferwagen und Anhänger konnten diverse Mängel festgestellt werden. Unter anderem fehlte das Vorderrad des Anhängers und dessen Bremse war defekt. Auch das Reifenprofil war ungenügend. Ausserdem war die Ladung ungenügend gesichert und sie überschritt die erlaubte Anhängelast. Dem 24-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihm wurde ein Bussen- und Kostendepositum von 2000 Franken abgenommen.[caption_left: Das Vorderrad des Anhängers fehlte.]