Die Zertifikatspflicht gilt für Besucherinnen und Besucher von Patienten und für Restaurantgäste ebenso wie für Gäste öffentlicher Veranstaltungen oder Weiterbildungsveranstaltungen und externe Gäste. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, bleiben Mitarbeitende, Personen unter 16 Jahren, stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten sowie Kursteilnehmende der Physiotherapiekurse von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Dies gilt auch für eine Begleitperson von eintretenden Patienten, die unterstützungsbedürftig sind, eine Begleitperson einer Gebärenden sowie für die Väter von Neugeborenen.Eine Kontrolle pro Tag und PersonDas Covid-Zertifikat wird an allen Standorten an der Rezeption überprüft. Personen, die ein aktuelles Covid-Zertifikat und einen amtlichen Ausweis vorlegen können, erhalten einen farbigen Bändel. Damit findet die Überprüfung jeweils nur einmal pro Tag und Person statt.Weiterhin gilt die Maskenpflicht für alle Personen in allen Räumen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden, Patienten dürfen gleichzeitig von maximal zwei Personen besucht werden und maximal vier Besucher dürfen sich gleichzeitig in einem Mehrbettzimmer aufhalten.