09.02.2022

Ostschweizer Kantone fordern Aufhebung der Corona-Massnahmen

Die Kantone St.Gallen, Thurgau und beider Appenzell unterstützen den Vorgehensvorschlag des Bundesrats für die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen. Wenn die Lage es erlaubt, sollen alle Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Weiterhin festzuhalten sei jedoch an der Isolation, der Meldepflicht und der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, fordern sie.

Von sk
aktualisiert am 02.11.2022
Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Szenarien für die Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung vor. Bei einer Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen könnten alle Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage am 17. Februar aufgehoben werden. Falls die Infektionszahlen und die Zahl der Hospitalisationen Mitte Februar 2022 noch nicht sinken, soll die Aufhebung der Massnahmen stufenweise vorgenommen werden.Aufhebung der Massnahmen in einem SchrittDie Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau unterstützen das Vorgehen des Bundes. Sinken die Hospitalisationen und insbesondere die Intensivbettenbelegung bis am 16. Februar 2022 im Vergleich zum Stand vom 2. Februar 2022, sollen die Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage in einem Schritt aufgehoben werden. Beibehalten werden sollen aber die bestehende Isolations- und Meldepflicht.Sollte sich diese erhoffte Entwicklung nicht einstellen, sprechen sich die vier Ostschweizer Kantone für eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen aus, wie sie der Bundesrat mit der zweiten Variante vorschlägt.Gemäss Vorschlag des Bundesrats sollen mit der Aufhebung der Massnahmen und dem damit verbundenen Wegfall der Zertifikatspflicht nur noch Zertifikate für den internationalen Reiseverkehr ausgestellt werden. Demgemäss werden Zertifikatstypen, die einzig in der Schweiz gültig sind, nicht mehr angeboten. Die vier Ostschweizer Kantonsregierungen unterstützen diesen Vorschlag. Ebenfalls unterstützt werden die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen sowie die vorgeschlagene Anpassung der Finanzierung beim repetitiven Testen.Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitsinstitutionen beibehaltenVorderhand festhalten möchten die vier Kantone an der bestehenden, schweizweit geltenden Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, da sich dort oftmals viele Menschen über längere Zeit auf engem Raum aufhalten. Der öffentliche Verkehr funktioniert zudem stark kantonsübergreifend, weshalb eine nationale Lösung bevorzugt wird.Sodann sollen auch in Gesundheits- und Sozialinstitutionen weiterhin Masken vorgeschrieben sein, um die dort lebenden, oftmals besonders gefährdeten Personen besser zu schützen.

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