Die traditionellen Märkte dürfen in der Schweiz bereits seit dem 1. März 2021 wieder durchgeführt werden. Seit dem 26. Juni bestehen für Märkte und Freizeitbetriebe keine Personenbeschränkungen mehr. Dem Gemeinderat sei es deshalb ein wichtiges Anliegen geweseb, dass die traditionelle Oberrieter Kilbi wieder durchgeführt werde, heisst es in einer Mitteilung. Die Bestimmungen des Bundes und des Kantons im Zusammenhang mit der Pandemie hätten den Gemeinderat aber dazu veranlasst, das Konzept der diesjährigen Kilbi den aktuellsten Gegebenheiten anzupassen.Der Zutritt zu den Vereinsbeizen wird deshalb nach der 3G-Regel erfolgen. Zutritt zu den Vereinsbeizen erhält, wer ein gültiges Covid-Zertifikat (genesen, geimpft, getestet) vorweisen kann. Ausgenommen sind gemäss der BAG-Regelung Kinder unter 16 Jahren. Die Durchführung der Kilbi am Sonntag als Warenmarkt und mit Verpflegungsständen sowie Vergnügungsbahnen findet analog des letzten Jahres nach dem Schutzkonzept des Marktverbandes statt.Schutzkonzept und Standeinteilung auch in diesem Jahr nötigDie Marktstände werden am bisherigen Ort aufgestellt, allerdings so, dass der ungehinderte Personenfluss jederzeit gewährleistet ist. Ein Schutzkonzept für den Markt liegt ebenfalls vor. An den Marktständen sind die jeweiligen Marktfahrer für die Einhaltung der Schutzkonzepte verantwortlich. Vereine, die an der diesjährigen Kilbi mitwirken wollen, sind gebeten, sich an die Ratskanzlei zu wenden: Telefon 071 763 64 20 oder E-Mail kanzlei@oberriet.ch.