Am Abstimmungssonntag vom 25. September sind 5'894 Personen in Widnau stimmberechtigt.Im ersten Wahlgang gewählt ist eine kandidierende oder andere wählbare Person, die das absolute Mehr erreicht.Zur Berechnung des absoluten Mehrs wird die Zahl der gültigen Stimmzettel durch zwei geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Das absolute Mehr wird für jede Wahl gesondert berechnet.
Im zweiten Wahlgang ist das relative Mehr massgebend. Gewählt sind die kandidierenden oder anderen wählbaren Personen mit den höchsten Stimmenzahlen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 27. November terminiert.