Am 6. August 2024 verursachte Valentin Aggeler während der Freizeit einen Selbstunfall mit seinem privaten Auto. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Dadurch entstand der Verdacht des Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Seit diesem Unfall befindet sich Aggeler im Krankenstand; die Gründe hierfür sind persönlicher Natur, wie die St.Galler Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen schreibt.
Das Sicherheits- und Justizdepartement und Valentin Aggeler standen auch nach dem Unfallereignis trotz Krankheit im engen Austausch. Den Entscheid von Aggeler, sich per Ende Januar 2025 vorzeitig pensionieren zu lassen, begrüsst das Sicherheits- und Justizdepartement. Valentin Aggeler wird laut Communiqué nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren.
Am 17. September ist dem Sicherheits- und Justizdepartement – gestützt auf ein bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereichtes Akteneinsichtsgesuch – das Ergebnis der Blut- und Urinprobe zur Kenntnis gebracht worden. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St.Gallen ist Gegenstand des Strafverfahrens. Um ein faires Strafverfahren sicherzustellen, wird der Blutalkoholwert vom Sicherheits- und Justizdepartement nicht kommuniziert. Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt.
Im Laufe des Verfahrens sind auch interne und geheime Informationen der Kantonspolizei an die Öffentlichkeit gelangt, schreibt die Staatskanzlei in der Mitteilung. Die Kantonspolizei hat diesbezüglich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Das Sicherheits- und Justizdepartement und die Kantonspolizei St.Gallen begrüssen den Entscheid.