Frühpensionierung 01.10.2024

Nach Trunkenfahrt: Leiter der St.Galler Regionalpolizei verlässt die Kantonspolizei

Valentin Aggeler, Leiter der Regionalpolizei St.Gallen, hat sich entschieden, auf Ende Januar mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu treten. Aggeler hatte im Sommer in angetrunkenem Zustand einen Selbstunfall verursacht.

Von SK/vat
aktualisiert am 01.10.2024

Am 6. August 2024 verursachte Valentin Aggeler während der Freizeit einen Selbstunfall mit seinem privaten Auto. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Dadurch entstand der Verdacht des Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Seit diesem Unfall befindet sich Aggeler im Krankenstand; die Gründe hierfür sind persönlicher Natur, wie die St.Galler Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen schreibt.

Valentin Aggeler, Leiter der Regionalpolizei St.Gallen, tritt vorzeitig in den Ruhestand.
Valentin Aggeler, Leiter der Regionalpolizei St.Gallen, tritt vorzeitig in den Ruhestand.
Bild: pd

Das Sicherheits- und Justizdepartement und Valentin Aggeler standen auch nach dem Unfallereignis trotz Krankheit im engen Austausch. Den Entscheid von Aggeler, sich per Ende Januar 2025 vorzeitig pensionieren zu lassen, begrüsst das Sicherheits- und Justizdepartement. Valentin Aggeler wird laut Communiqué nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren.

Am 17. September ist dem Sicherheits- und Justizdepartement – gestützt auf ein bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereichtes Akteneinsichtsgesuch – das Ergebnis der Blut- und Urinprobe zur Kenntnis gebracht worden. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St.Gallen ist Gegenstand des Strafverfahrens. Um ein faires Strafverfahren sicherzustellen, wird der Blutalkoholwert vom Sicherheits- und Justizdepartement nicht kommuniziert. Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt.

Im Laufe des Verfahrens sind auch interne und geheime Informationen der Kantonspolizei an die Öffentlichkeit gelangt, schreibt die Staatskanzlei in der Mitteilung. Die Kantonspolizei hat diesbezüglich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Das Sicherheits- und Justizdepartement und die Kantonspolizei St.Gallen begrüssen den Entscheid.

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