Der Rat hatte sich bereits im Herbst 2024 mit der Erstellung temporärer Bauten auseinandergesetzt. Im Voranschlag 2025 wurde in der Investitionsplanung für 2026 dafür ein Betrag 220’000 Franken eingestellt. Damit 2026 mit der Umsetzung rasch begonnen werden kann, hat der Rat Ueli Sonderegger beauftragt, als Baubegleiter die Planungsarbeiten aufzunehmen. Der Gemeinderat wird die bis dahin bekannten Aufwendungen im Voranschlag 2026 aufnehmen und die Bevölkerung über die bis dahin geplanten Massnahmen informieren.
Nutzungsplanung: Einsprachen behandelt
Im Rahmen der im Herbst 2023 aufgelegten Totalrevision der Nutzungsplanung sind beim Gemeinderat diverse Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen wurden gesichtet und Änderungen vorgenommen sowie Verhandlungen mit den Einsprechenden geführt. Nach dem ersten Mitwirkungsverfahren hat die Revision der Nutzungsplanung diverse Änderungen erfahren. Der Rat hat beschlossen, diese Anpassungen einem zweiten Mitwirkungsverfahren zu unterstellen. Zusätzlich erfolgt die zweite kantonale Vorprüfung des revidierten Baureglements. Auch dieses wird einem weiteren Mitwirkungsverfahren unterstellt.