5G ist aktuell nicht nur im Rheintal ein Thema, sondern im gesamten Kanton und in der ganzen Schweiz. Neben dem Neubau von Antennen stehen auch der Umbau alter Anlagen sowie die Erhöhung der Sendeleistung im Fokus. Denn die Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und Salt können bestehende Anlagen zu 5G-Antennen aufrüsten. Dazu braucht es zwar eine Baubewilligung – allerdings im Schnellverfahren, das keine Einsprachen zulässt.Eine weitere Neuerung in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), die Anfang Jahr in Kraft getreten ist, betrifft die Strahlenwerte. Neben den bestehenden Grenzwerten wurde ein Korrekturfaktor eingeführt, der den Mobilfunkunternehmen erlaubt, die Leistung der adaptiven Antennen regelmässig über den Grenzwert zu heben, solange letzterer im Schnitt eingehalten wird. Die Gemeinde zum Handeln aufgefordertDie Anpassung hat eine Rheintaler Kantonsrätin auf den Plan gerufen. Bereits im Dezember machte die Balgacherin Karin Hasler (SP) ihre Gemeinde in einem Schreiben auf den Umstand aufmerksam – und fand dafür deutliche Worte: «Wir fordern die Gemeinde auf, die geplante Leistungserhöhung mittels Korrekturfaktor vorsorglich abzulehnen und für Leistungserhöhungen jeder Art ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen.» Die Gemeinde habe in ihrer ursprünglichen Baubewilligung der Mobilfunkanlage eine klar definierte Sendeleistung gestattet. Jede Verstärkung der Sendeleistung darüber hinaus mache ein neues Baubewilligungsverfahren nötig, ist sich Hasler sicher. Bestärkt wird sie durch ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichtes vom letzen Dezember. [caption_left: Kantonsrätin Karin Hasler, Balgach. (Bild: pd)]In der NISV sei zwar festgehalten, dass die Mobilfunkbetreiber ein aktualisiertes Datenblatt an die zuständige Behörde – die kantonale NIS-Fachstelle – schicken müssten. «Die Mobilfunkanbieter verstärken aber zuerst die Sendeleistung und informieren den Kanton erst dann – über den Kopf der Gemeinde hinweg», sagt Karin Hasler. Dies sei rechtswidrig, zumal die Gemeinde entscheiden müsse, ob ein Baubewilligungsverfahren nötig ist. Nun soll die Regierung Antworten liefernIn ihrem Schreiben an den Balgacher Gemeinderat und die Baukommission bezieht sich Hasler auch auf Gesundheitsbeeinträchtigungen, die bei einer zeitweisen Erhöhung von 5 auf bis zu 30 Volt pro Meter in Gebieten mit vielen Antennen abzuwägen seien. Auf Anfrage ergänzt sie: «Nicht zu vernachlässigen sind die Immobilienpreise, die darunter leiden werden.» Da sich durch die Leistungserhöhung der Einspracheperimeter ausdehne, der sich gemäss Bundesgerichtsentscheid auf die maximal auftretende Strahlung stützt, sei ein Baubewilligungsverfahren unumgänglich, schreibt Hasler weiter.Mit dem Brief an den Balgacher Gemeinderat hat sich das Thema für die Kantonsrätin noch nicht erledigt: Gemeinsam mit ihrer Grabser Ratskollegin Katrin Schulthess bringt sie die Frage nach der Gemeindeautonomie auch kantonal aufs Tapet. Im Wesentlichen wollen die beiden Rätinnen in ihrer einfachen Anfrage von der Regierung wissen, wie die Gemeindeautonomie im Bezug auf die Baubewilligungspflicht bewahrt werden kann und wie sich Einwohnerinnen und Einwohner wehren sollen, wenn die Baubewilligungspflicht bei Sendeleistungsänderungen umgangen wird. Weiter fordern die beiden SP-Frauen die Regierung dazu auf, die vernachlässigte Baubewilligungspflicht zu rechtfertigen. Welche Rolle die Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in dieser Angelegenheit spielt, gehört ebenfalls in den Fragenkatalog, denn Hasler und Schulthess bezeichnen den Verband als weitgehend «untätig» in der Mobilfunk-Debatte. Wartet eine Beschwerdenflut?Nicht zuletzt beziehen sich die Kantonsrätinnen auf den Gesundheitsaspekt und fragen die Regierung, wie eine Gemeinde ihre Einwohnerinnen und Einwohner vor steigender Strahlung schützen könne, wenn die Mobilfunkanbieter die Meldung über die Änderungen in der Sendeleistung einzig dem Kanton melden, und dies erst nach erfolgter Leistungserhöhung. Ausserdem wollen die Politikerinnen wissen, wie der Kanton eine drohende Flut von Beschwerden, die den Mobilfunkantennen-Konflikt betreffen, mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen gedenkt.