Die Gemeindestrasse der 3. Klasse (Rüdenstrasse-Abzweiger», Strasse Nr. 417) ist eine Stichstrasse ab der Rüdenstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse, Strasse Nr. 245) und erschliesst im wesentlichen das Grundstück Nr. 729 (Rüdenstrasse 30 und 32).Aktuell ist die Stichstrasse nicht ausparzelliert, teilt der Gemeinderat mit. Sie beansprucht hauptsächlich Teile der Grundstücke Nummer 2083 (Strassengrundstück Rüdenstrasse) und 1815 (Landwirtschaftszone) und soll auf dem Grundstück Nr. 729 für eine allfällige Überbauung mit Abparzellierungen weitergeführt werden. Das Grundstück Nr. 729 an der Rüdenstrasse 30 und 32 ist heute mit Wohngebäuden und Gebäuden mit Nebennutzungen überbaut. Die bestehenden Gebäude sollen rückgebaut werden und durch eine Einfamilienhaus-Überbauung mit etwa fünf Wohnparteien ersetzt werden.Bevor der Gemeinderat über das Projekt Neuklassierung und Teil-Aufhebung des Rüdenstrasse-Abzweigers befindet, lädt er die Bevölkerung ein, im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen und sich einzubringen. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde bis Freitag, 1. Juli, abrufbar. Rückmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei brieflich oder per E-Mail (kanzlei@berneck.ch) entgegen. (gk)