Radarkästen blitzen auch die Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen. Rückt zum Beispiel die Rettung zu einem Notfall aus und überschreitet die Person am Steuer unterwegs die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, erhält die Rettung eine Anzeige. In der Folge wird geprüft, ob der Einsatz dringlich war. «Ist das bestätigt, gibt es eine Rechtfertigung für die Verkehrsübertretung», sagt Günter Bildstein, der Leiter der Rettung St. Gallen. «Wir ersuchen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Mehr Toleranz bei Blaulicht-Einsatz: Strafmass bei schneller Fahrt fällt milder aus