Gerade Rehe fühlten sich dadurch bedroht. An allen offiziellen Zugängen befinden sich Info- und Verbotstafeln. Hunde dürfen nicht frei laufen gelassen und Wege nicht verlassen werden – es gilt Leinenzwang, gestützt auf die kommunale Schutzverordnung und die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gebüsst werden.