Altstätten | Stellungnahme 03.03.2023

Legitim vom demokratischen Recht Gebrauch gemacht

«Begegnungszone Marktgasse: Missbrauch der Demokratie», Ausgabe vom Samstag, 25. Februar

Von Peter Schnell
aktualisiert am 03.03.2023

Am 21. November 2022, wenige Tage vor der Bürgerversammlung, schrieb die Stadt Altstätten in einer Medienmitteilung, die Durchfahrtsbeschränkung im oberen Teil der Marktgasse sowie die Aufhebung von acht Parkplätzen würden mit dem Einbau von Pollern zu einem endgültigen Zustand. Dies, obschon es sich um einen Versuch handelte, bei einer Probezeit von drei Jahren. Auf welchen Grundlagen die Stadt zu ihrem «positiven Fazit» gekommen war, ist unklar. Weder wurden die betroffenen Anwohner, Hausbesitzer, Geschäftsinhaber oder Mieter informiert, noch ihre Erfahrungen ernst genommen. Die Behauptung, Ladenbesitzer hätten mit der neuen Regelung mehr Umsatz gemacht, konnten diese nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Ein regional wichtiger Anbieter erwog wegen einer Reduktion von Frequenz und Umsatz sogar einen Wegzug.

Dagegen habe ich an der Bürgerversammlung einen Antrag zur Streichung des Vorhabens eingereicht. Angeblich war der Antrag von mir als Nichtjurist nicht korrekt formuliert, da er auch mit dem Resultat der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 begründet wurde. Die Bürgerschaft hatte damals sowohl die Initiative «Autofreie Marktgasse» mit über 61 Prozent Nein-Stimmen wie auch den Gegenvorschlag des Stadtrates abgelehnt. Mit diesem doppelten Nein blieb die «Verkehrsführung und Gestaltung der Marktgasse im ursprünglichen Zustand». Bei der Abstimmung an der Bürgerversammlung 2022 ging es denn auch nur um die von mir beantragte und gutgeheissene Streichung der Poller.

In ihrer Medienmitteilung hatte die Stadt auch erwähnt, dass sie bei der Kantonspolizei bereits die nötige Verkehrsanordnung beantragt habe. Gegen die Verkehrsanordnung für die definitive Umsetzung des Provisoriums habe ich einen Rekurs eingereicht.

«a plus überschätzt meinen Einfluss massiv»

Das von «a plus» erwähnte Gespräch zwischen mir und Stadtpräsident Ruedi Mattle fand statt und umfasste verschiedenste Punkte. «a plus» überschätzt jedoch meinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Stadtrates massiv, indem die Vereinigung meint, der Rat würde sich durch meine Überlegungen und Kritik beeinflussen lassen. Das Gespräch endete nicht eben in Minne, da die Standpunkte zu verschieden waren.

An der Bürgerversammlung vom 25. November 2021 wurde die Volksmotion «für eine lebendige Altstadt» gutgeheissen. Darin wird festgehalten, dass die Leistungen der Stadt an eine Mitarbeit und Beteiligung der Betroffenen (Eigentümer, Geschäfte) geknüpft würden. Das Parkieren soll für die Kundschaft der Geschäfte erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Altstadtförderung verstehe ich schon mehr als die Streichung von Parkplätzen und eine Durchfahrtsbeschränkung für den Verkehr. Entsprechende Projekte liegen vor, verlangen aber ein zielgerichtetes, gemeinschaftliches Vorgehen. Als ein positives Beispiel ist die Toggenburger Gemeinde Lichtensteig zu erwähnen, die für ihre Bemühungen der Altstadtentwicklung sogar den Wakker-Preis 2023 gewonnen hat.

Auch die andern Gassen darf man beleben

Für das Jahr 2022 stand ein Kredit für die Altstadtförderung von 340'000 Franken zu Verfügung. Erreicht wurde die Revitalisierung des Bauernmarktes, ein Erfolgsprojekt. Dass die Marktgasse für Events genutzt werden soll, steht ausser Zweifel und ist erwünscht: Fasnacht, Städtlilauf, Staablueme, Bauernmarkt, Hauptmärkte, Adventsnacht, Naturstadt und dergleichen Anlässe. «a plus» sei daran erinnert, dass sich die Aktivitäten zur Belebung der Altstadt nicht zwingend immer auf die Marktgasse beschränken müssen.

Mit meinem Antrag und dem erwähnten Rekurs habe ich in legitimer Weise von meinem demokratischen Recht als Bürger dieser Stadt Gebrauch gemacht.

Peter Schnell, Altstätten