Die St.Galler Kantonsregierung hat am Dienstag, 19. Januar, die Grundlage dafür gelegt, dass die Gemeinden dieses Jahr anstelle der Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen können. Gleichzeitig hat die Regierung die Frist für die Bürgerversammlung wie auch für die Urnenabstimmung bis Ende Juni 2021 verlängert.Aufgrund der heutigen Lage und den aktuell geltenden Massnahmen des Bundes ist eine Bürgerversammlung im März/April zwar grundsätzlich zulässig, sie kann aber wenn überhaupt nur unter schwierigen Bedingungen konform durchgeführt werden. Stimmberechtigte könnten unter Umständen ihre politischen Rechte nicht wahrnehmen (wegen Isolation oder Quarantäne) oder auf die Teilnahme verzichten, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Dies sei aus "demokratiepolitischer Sicht nicht erwünscht", wie der Kanton St.Gallen in einer Medienmitteilung schreibt.Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der nötigen Vorbereitungszeit kaum planbar. Unter diesen Umständen und um die Handlungsfähigkeit zu wahren, haben sich die Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis Rheineck (ohne Stadt Altstätten, da Rechnungsgemeinde) am Dienstag abgesprochen und sehen vor, über die Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne abzustimmen zu lassen. Diese teilen sie in einer Medienmitteilung mit.Die Urnenabstimmungen finden voraussichtlich am Sonntag, 28. März 2021, oder am Sonntag, 11. April 2021, statt. Die Gemeinden werden den Abstimmungstermin individuell kommunizieren.