In einer ersten Beurteilung ging der Kanton von der Zuständigkeit der Gemeinde Thal für die Behandlung der Klage aus, weshalb die Sache dem Rat zur Bearbeitung zugewiesen wurde. Abklärungen zeigten nun, dass für die Behandlung derartiger Klagen der Kanton bzw. das Amt für Wasser und Energie zuständig ist. Die Klage liege nun definitiv beim Kanton, schreibt die Gemeindekanzlei in einer Mitteilung.