Sämtliche Schausteller und Standbetreiber wurden im Vorfeld auf die Covid-19-Verordnung und die aktuell geltenden Massnahmen hingewiesen. Das Marktgelände ist grundsätzlich frei zugänglich; auf den Strassen und Wegen sowie im Umfeld der Marktstände gilt keine Maskenpflicht. Betreiber von Gastroeinrichtun-gen (Zelte, Hütten, Kaffeestube, etc.) dürfen jedoch nur Personen Einlass gewähren, die die Vorschriften rund um die Zertifikatspflicht (3G) erfüllen. Der Gemeinderat bittet die Jahrmarktbesucher, die in der Eigenverantwortung liegenden Hygienemassnahmen einzuhalten und umzusetzen.