Heiden 31.03.2023

Jahresrechnung schliesst mit Überschuss von 4.3 Millionen Franken

Die Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 4.3 Millionen Franken ab. Gegenüber dem Voranschlag 2022, der mit einem Ertragsüberschuss von 4.6 Millionen Franken gerechnet hat, entspricht dies einer Schlechterstellung um 0.3 Millionen Franken.

Von gk
aktualisiert am 31.03.2023

Der Gemeinderat beantragt, den Überschuss dem Eigenkapital gutzuschreiben, das so neu 11.9 Millionen Franken beträgt, wie es in einer Mitteilung der Gemeinde heisst. Der Hauptgrund für dieses leicht schlechtere Gesamtergebnis im Vergleich zum Voranschlag 2022 sind Mindereinnahmen aus den Steuern der natürlichen und juristischen Personen und die Verschiebung von Liegenschaftsverkäufen auf das Jahr 2023.

Mehr Sondersteuern eingenommen

Mit 21 Millionen Franken sind die Fiskalerträge um 2 Millionen Franken höher als im Vorjahr ausgefallen, Bei den Steuern der natürlichen Personen steigerte sich der Ertrag auf 16.8 Millionen Franken bzw. eine Erhöhung um 11.6 % zum Vorjahr. Die Einnahmen bei den juristischen Personen liegen um 261'000 Franken höher bzw. steigen um 24.2 % zum Vorjahr.

Bei den Sondersteuern (u.a. Grundstückgewinn-, Handänderungs- und Erbschaftssteuern) wurden insgesamt 100'000 Franken mehr eingenommen als im Vorjahr. Die Steuerertragsentwicklung bei den natürlichen Personen wird für die nächsten Jahre weiterhin mit Sondereffekten von rund 4 Millionen Franken begünstigt werden. Bei den juristischen Personen darf mit einer Erholung gerechnet werden.

Investitionen von rund 0.4 Millionen Franken

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf ein Total von 0.4 Millionen Franken; budgetiert war ein Betrag von 2.4 Millionen Franken. Die Differenz von 2 Millionen Franken betrifft die nicht ausgeführten Planungsarbeiten (Neubau Bahn- und Bushof, behindertengerechte Anpassung Bushaltestellen und diverse Erschliessungsplanungen).

Der Jahresbericht 2022 kann ab Anfang Mai 2023 unter www.heiden.ch/jahresbericht eingesehen oder in gedruckter Form bei der Gemeindeverwaltung Heiden bezogen werden.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft vom 8. Mai bis 6. Juni 2023.