Bei Grundstücksverkäufen wird eine Steuer fällig. Wer nach mindestens 20 Jahren sein Grundstück verkauft, darf den damaligen Wert als Basis für die Steuer angeben. Dieses Gesetz gilt seit drei Jahren und sollte die Erhebung der Steuer vereinfachen.
«Die Regierung führte bei der Diskussion aus, dass die Revision keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen habe», schreibt der Widnauer Mitte-Kantonsrat Patrick Dürr in einer Interpellation. ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Hauseigentümer wünschen sich Steuerrabatt zurück