Zudem stehen neu nicht mehr nur 23, sondern fast 100 Millionen Franken für Hilfsmassnahmen zur Verfügung. Der durch den Kanton zu finanzierende Anteil beträgt dabei 22,6 Millionen Franken; den Rest trägt der Bund, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.Der Bundesrat hat zudem die jährliche Umsatzschwelle für die Gewährung von kantonalen Hilfsgeldern von 100'000 Franken auf 50'000 Franken halbiert. Diese spezifische Neuerung hat der Kanton St.Gallen laut Medienmitteilung automatisch übernommen.Die Anpassung der Verordnung tritt am Montag, 11. Januar, in Kraft. Nach wie vor müssen die Unternehmen ihre Gesuche um Unterstützungsgelder online einreichen. Die entsprechenden Formulare sind auf www.sg.ch/coronavirus/haertefall aufgeschaltet.Neu können auch Kulturschaffende wieder Finanzhilfen für coronabedingte Ausfälle beantragen. Bis Ende 2021 stehen aktuell noch 12,7 Millionen Franken für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung. Neu sind auch für Kulturschaffende nicht-rückzahlbare Finanzhilfen vorgesehen. Solche Unterstützungen an Kulturschaffende waren bereits zwischen März und Oktober 2020 ausgerichtet worden. Die Finanzhilfen erfolgen in Form von Ausfallentschädigungen für den finanziellen Schaden, der seit dem 19. Dezember und bis Ende 2021 aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht.Ab Ende Januar 2021 können dafür Gesuche beim Amt für Kultur eingereicht werden, dabei sind die Fristen zu beachten.