Ein deutscher Staatsbürger war Ende Oktober mit der ungewöhnlichen Fracht in seinem Kofferraum unterwegs. Er wollte das ausgestopfte Tier mit seinem Privatfahrzeug einführen. Der Gepard war für eine in der Schweiz wohnhafte Privatperson bestimmt und wurde bei der Einfuhr am Grenzübergang ordentlich angemeldet. Aufgrund einer fehlenden Bewilligung wurde der Gepard sichergestellt.
Gefährdete oder von der Ausrottung bedrohte Tiere dürfen nicht oder nur mit einer den Vorgaben des internationalen Artenschutzabkommens entsprechenden Bewilligung eingeführt werden. Dasselbe gilt für Produkte, die aus solchen Tieren hergestellt worden sind.