Im Kanton St. Gallen gilt zurzeit in allen Regionen eine erhebliche Waldbrandgefahr. Im Süden des Kantons und in Teilen des Rheintals ist die Trockenheit noch grösser, schreibt das Kantonsforstamt in einer Mitteilung.
Die meisten Gemeinden in der Region haben deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dazu zählen Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi sowie Amden, Weesen, Walenstadt, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Quarten, Flums, Sargans, Pfäfers und Mels.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage sei bei Feuern im Freien grosse Vorsicht geboten, heisst es weiter. Die Monate Februar und März waren ausserordentlich trocken und auch im April fiel bisher nur wenig Niederschlag. Im ganzen Kanton gilt deshalb aktuell die Waldbrand-Gefahrenstufe drei. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Das Kantonsforstamt bittet die Bevölkerung, sich an nachfolgende Verhaltenshinweise zu halten:
– Feuer nur in bestehenden Feuerstellen machen
– Das Feuer immer beobachten, und Funkenwurf sofort löschen
– Beim Verlassen der Feuerstelle das Feuer vollständig löschen
– Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen
In Gemeinden mit absolutem Feuerverbot gilt:
– Kein Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald entzünden
– Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht sorglos wegwerfen
– Kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe abbrennen
– Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Feuerverbot in vier Gemeinden: Es herrscht erhebliche bis grosse Waldbrandgefahr