Gastronomie 09.11.2022

Ein Neuling ist unter den besten Restaurants im Rheintal

Einen Neuling und einer der Besten: Der Gastroführer «Gault-Millau» ist da. Mit dabei sind Adressen aus der Region.

Von Cassandra Wüst
aktualisiert am 09.11.2022

Anfang Woche erschien die neue Ausgabe des «Gault-Millau», des Schweizer Restaurantführers. Der Führer kürt jedes Jahr die besten Restaurants der Schweiz. Unter den 870 Restaurants, die der Guide in diesem Jahr bewertet und in das goldene Buch aufgenommen hat, sind auch Gourmet-Tempel aus der Region.

Von 34 prämierten Restaurants im Kanton St. Gallen liegen fünf im Rheintal. Dazu gehören das Restaurant Burg in Au (13 Punkte), das Restaurant Rössli in Balgach (14 Punkte) und das Landhaus Rheineck (13 Punkte). Das Restaurant Bad Balgach by Schützelhofer schaffte es mit 16 von 20 möglichen Punkten sogar unter die Top Ten der Restaurants im Kanton.

Auszeichnung trotz Wechsel in der Küche

Neuling im Gastro Guide ist das Restaurant zur Eintracht in Oberriet mit 13 Punkten. Das Traditionsrestaurant, das vor zwei Jahren von Susanne Blattner und dem bereits mehrfach mit Gault-Millau-Punkten ausgezeichneten Küchenchef Rolf Grob übernommen wurde, erfuhr Anfang Oktober einen Wechsel. Rolf Grob übergab die Küche an Tino Munkelt. Umso überraschender ist die Auszeichnung für die beiden. Susanne Blattner sagt: 

Damit haben wir wirklich nicht gerechnet und sind deshalb sehr stolz

Tino Munkelt, der zum ersten Mal ausgezeichnet wurde, ergänzt: «Wir freuen uns, dass wir das Rheintal in diesem Bereich weiter beleben können.» Doch die Küche bietet nicht nur ein Gourmet-Angebot, man kann hier auch gutbürgerlich essen. «Wir kochen mit viel Leidenschaft und Wertschätzung für das Essen. Das hat wohl auch die Tester überzeugt», sagt Tino Munkelt.

Zu den Aufsteigern des Jahres zählt eine Köchin aus Gais AR. Silvia Manser von der Truube erhält 17 Punkte. Auch ein schön öfter ausgezeichneter Routinier wird vom Gastroführer besonders lobend erwähnt: Tobias Funke von der Fernsicht in Heiden erhält den 18. Punkt.