Altstätten 25.03.2025

Drei Reglemente unterliegen dem fakultativen Referendum

Der Stadtrat erliess in seiner letzten Sitzung zwei Nachträge sowie ein neues Reglement: zur Zeltverankerung auf dem Rathausplatz, zur Parkordnung beim Haus Chunrat und zur Weiterverrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung. Die Reglemente unterliegen dem fakultativen Referendum und liegen vom 27. März bis 5. Mai öffentlich auf.

Von gk
aktualisiert am 26.03.2025

Im letzten Frühjahr beantragten drei Vereine die Installation von Zeltverankerungen auf dem Rathausplatz. Die veranschlagten Kosten wurden im Budget 2025 berücksichtigt und von der Bürgerschaft genehmigt. Im Februar kontrollierte der Unterhaltsdienst den Abstand zur Tiefgarage. Die Verankerungen sollen nun – nach Ablauf der Referendumsfrist – umgesetzt werden.

Auf dem Parkplatz beim Haus Chunrat fanden Besuchende teils keine freien Stellplätze mehr. Das veranlasste den Stadtrat, die Parkordnung anzupassen: Neu sind die Parkplätze den Besuchenden des Haus Chunrat für eine maximale Zeit von drei Stunden vorbehalten. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Nachführung der amtlichen Vermessung

Die tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung sollen künftig vom Verursachenden getragen werden. Laut kantonaler Verordnung basiert die Gebühr auf dem Gebäudeneuwert, während die tatsächlichen Kosten vom Geometerbüro an die Gemeinde weiter-
verrechnet werden. Ein neues Reglement regelt die direkte Verrechnung der tatsächlichen Kosten an den Verursacher, rückwirkend ab 1. Januar 2025.

Ein klar formuliertes Referendumsbegehren ist mit 400 Unterschriften bis zum 5. Mai bei der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. 

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