Patrick Spirig, Präsident der Ortsplanungskommission, stellte den aktuellen Stand des Projekts vor. Die überarbeiteten Instrumente der Ortsplanung – Zonenplan, Baureglement und Richtplan – werden Anfang 2025 in die zweite Mitwirkungsphase gehen.
Schutz von Kultur- und Naturobjekten
Raumplaner Patrick Helg vom Planungsbüro ERR erläuterte die wichtigsten Inhalte der neuen Schutzverordnung. Diese dient dem Schutz und der Erhaltung wertvoller Kultur- und Naturobjekte in Diepoldsau. Neu ist der Verzicht auf allgemeine Ortsbildschutzgebiete. Stattdessen liegt der Fokus auf spezifischen, schützenswerten Bauten und deren unmittelbarer Umgebung.
Insgesamt stehen in Diepoldsau nun 29 Gebäude unter Schutz, von denen neun neu hinzugekommen sind. Eigentümer solcher Bauten müssen sicherstellen, dass bauliche Veränderungen deren Wert nicht beeinträchtigen. Unter bestimmten Bedingungen unterstützen Gemeinde und Kanton die Erhaltung dieser Objekte auch finanziell. Die Umsetzung der Verordnung liegt in der Verantwortung des Gemeinderats oder des Kantons.
Im zweiten Teil der Verordnung werden Naturschutzgebiete und deren Pufferzonen geregelt, in denen schädliche Aktivitäten untersagt sind. Ergänzend dazu erlässt der Gemeinderat ein neues Nutzungsreglement für den Alten Rhein, das die Nutzung der Uferwege und Anlagen im Rheinbereich im Hinblick auf den Schutz und eine schonende Freizeitnutzung definiert. An der Ausarbeitung waren Vertreter der Bevölkerung, Vereine, Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen sowie Behörden aus Diepoldsau und angrenzenden Gemeinden beteiligt.
Weitere ökologische Aufwertung geplant
Die Gemeinde plant zudem, gemeinsam mit dem Kanton ein Konzept zur ökologischen Aufwertung des Alten Rheins zu entwickeln. Ein möglicher Schritt könnte die Schaffung zusätzlicher Flachwasserzonen sein. Jürg Sonderegger von der Naturschutzgruppe Alta Rhy betonte in einer Wortmeldung, dass neben dem Schutz der Artenvielfalt auch eine gezielte ökologische Aufwertung und Vernetzung der Rheininsel sinnvoll wäre.
In der anschliessenden Diskussion wurde gefragt, inwiefern die Nutzung des Alten Rheins eingeschränkt werde. Patrick Spirig erklärte, dass zwei Naturschutzgebiete künftig doppelt so gross sein werden und dass in diesen Bereichen der Naturschutz höchste Priorität hat. Zudem werden Mofas und Fahrräder mit Tretunterstützung mehr als 25 km/h auf dem unteren Uferweg verboten.
Öffentliche Auflage im Frühjahr 2025
Ein weiterer Besucher erkundigte sich nach einer möglichen Lärmschutzwand entlang der österreichischen Autobahn. Patrick Spirig erläuterte, dass dieses Thema im Rahmen der Schutzverordnung nicht behandelt wurde. Bezüglich der Durchsetzung der neuen Vorschriften erklärte Spirig auf eine Frage aus dem Publikum, dass weiterhin Ordnungsdienste entlang des Alten Rheins im Einsatz sein werden.
Zum Abschluss dankte Patrick Spirig für die Anregungen aus dem Publikum und versprach, diese mit der Ortsplanungskommission weiterzuverfolgen. Die Mitwirkung zur neuen Schutzverordnung beginnt am 18. November 2024. Sofern alles nach Plan verläuft, werden die revidierten Ortsplanungsinstrumente im Frühjahr 2025 öffentlich aufgelegt.
Die Mitwirkungsphase zur Schutzverordnung startet am 18. November und endet am 18. Dezember 2024. Die Unterlagen sind dann auf der Webseite der Gemeinde (www.diepoldsau.ch/ortsplanung) einsehbar. Eingaben können per Mail (ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch) oder per Post bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.