Im Zug dieses Bauprojekts beabsichtigt die Elektra gemäss einer Mitteilung des Gemeinderats, am neuen Standort Batteriespeicher zu errichten, die es der Unternehmung ermöglichen, Energie in grossen Mengen zu speichern und zu benötigten Spitzenzeiten wieder ins Stromnetz zurückzuführen. Dies trägt zur Gewährleistung einer hohen Verlässlichkeit der Energieversorgung bei und bietet hinsichtlich der Schwankungen des Energiepreises erhöhte Sicherheiten.
Diese Absichten bringen eine Ergänzung der reglementarischen Grundlagen mit sich. Das revidierte Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen wurde in der Zeit vom 18. Januar bis 6. Februar 2025 gemäss Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Das revidierte Reglement wurde somit vom Gemeinderat auf den 1. März 2025 in Kraft gesetzt.