Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Altstätten 25.01.2023

Der widerrechtlich gefällte Baum muss ersetzt werden

Weil er einen alten, geschützten Baum gefällt hat, muss ein Grundstückeigentümer einen Ersatzbaum pflanzen. Zu erwarten hat er zudem eine Busse von 300 Franken.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 25.01.2023

Es geschah im ersten Quartal des letzten Jahres: Im oberen Teil der Bahnhofstrasse und somit in der Zentrumszone (Kernzone K2), wurden durch verschiedene Grundeigentümer zahlreiche Bäume und Büsche entfernt. Ein solcher Kahlschlag widerspricht der im Altstätter «Masterplan Freiraum» festgehaltenen Idee, die grüne Achse zwischen Bahnhof und Stadt zu erhalten und zu stärken. Dass auch ein geschützter Baum beseitigt worden war, empfanden ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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