Christlich vor 3 Stunden

Der Schweizerpsalm erinnert an den Glauben und den Zusammenhalt Im Land

Der Schweizerpsalm steht am 1.August für mehr als Tradition: Er verbindet Geschichte, Glauben und Gemeinschaft und lädt dazu ein, Dankbarkeit und Verantwortung für die Schweiz neu zu bedenken.

Von Josef Benz, Pfarrer
aktualisiert vor 3 Stunden

Jedes Jahr am 1. August feiern wir unseren Nationalfeiertag. 735 Jahre sind seit jenem Ereignis vergangen, als auf dem Rütli der Bundesschluss durch die drei Urkantone stattfand. So wie bei Geburtstagen ist auch dies immer wieder ein Tag der Freude, aber auch der Besinnung. «Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber leben muss man es vorwärts», hat der dänische Philosoph und Theologe Søren Kierkegaard gesagt. Dies gilt, meine ich, für uns als Einzelne wie auch als Gesamtes, als Bewohner und Bewohnerinnen dieses Landes.

Überall wird an diesem Tag wie auch am dritten Sonntag im September, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, an den verschiedensten Feiern und Gottesdiensten der Schweizerpsalm gesungen und zu hören sein: ein Hymnus an Gott, den Schöpfer, den Beschützer und Erhalter unseres Vaterlandes. In der  ersten Strophe unserer Hymne singen wir:

Betet, freie Schweizer, betet! Eure fromme Seele ahnt Gott im hehren Vaterland, Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.

Mögen diese Worte, diese Melodie aus dem 19. Jahrhundert, nicht nur gehört und gesungen, sondern durch unser Leben auch verwirklicht werden. Sie erinnern uns an bleibende Werte, Eigenschaften unseres Lebens: das Gebet als Ausdruck unseres Glaubens und Vertrauens, unserer Dankbarkeit für Gottes Wirken in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. 

Die Landeshymne ist ein Lied, das den Zusammenhalt und die Zugehörigkeit zur Schweiz stärken soll. Sie wird zum Beispiel bei nationalen Feiern, Staatsempfängen oder Sportveranstaltungen gespielt. Der «Schweizerpsalm», unsere heutige Hymne, wurde 1841 zum ersten Mal gesungen.

Die Melodie stammt von dem Wettinger Zisterziensermönch Alberich Zwyssig, der Text vom Zürcher Dichter Leonhard Widmer. Die Originalpartitur der Melodie befindet sich heute in der Bibliothek des Klosters Wettingen – Mehrerau bei Bregenz.

Das Lied wurde bald bei vielen Sängerfesten gesungen und in Liederbüchern aufgenommen. Dennoch wurde es erst spät zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Der Bundesrat diskutierte die Frage zum ersten Mal 1894, doch erst 1961 wurde der Psalm provisorisch und 1981 schliesslich offiziell zur Hymne der Schweiz erklärt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen frohen und besinnlichen 1. August und, nicht nur am Nationalfeiertag, sondern jeden Tag: Betet, freie Schweizer, betet!