Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind grundsätzlich keine Besucher zugelassen. Wie bisher gibt es auch weiterhin Ausnahmen, z.B. für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten.Auch für Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen. Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen. Voraussetzung ist, sie fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.