Die Verantwortung für die Besuchsregelung fällt ab dem 1. Juni 2021 wieder in die Kompetenz der Spitäler und Kliniken. Das heisst, dass diese Institutionen gestützt auf ihr Hausrecht eigene Besuchsregelungen oder ein Besuchsverbot für ihre Institution erlassen können, sollte es die betriebliche Situation nötig machen. So kann beispielsweise ein Spital, das durch die Betreuung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten gefordert ist, die Besuchsregelungen einschränken, damit der Spitalbetrieb durch Besucherinnen und Besucher nicht zusätzlich belastet wird.Die Regierung hatte das Besuchsverbot an Spitälern und Kliniken Ende Oktober 2020 aufgrund der damaligen epidemiologischen Lage erlassen. Es diente dem Schutz der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals. Seit dem letzten November durften Patientinnen und Patienten keinen Besuch mehr empfangen. Auch Treffen in Gemeinschaftsräumen wie einer Cafeteria, der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal waren untersagt. Besuche waren nur in Ausnahmesituationen möglich. Weil die Fallzahlen und die Hospitalisationsraten im Vergleich zum letzten Herbst niedrig sind, wird das Verbot aufgehoben.