Das geht aus der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen hervor. Die Pläne des Vorhabens können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung St. Margrethen, 2. Stockwerk, öffentlicher Aushang, eingesehen werden. Die Auflagefrist hat am 25. Mai begonnen und dauert noch bis Dienstag, 7. Juni. Einsprachen sind fristgerecht, schriftlich und begründet dem Gemeinderat St. Margrethen einzureichen.