10.09.2018

Bauern dürfen Wasser aus Bächen wieder nutzen

Der Kanton hat das Verbot, Wasser aus stehenden oder fliessenden Gewässern zu entnehmen, aufgehoben. Dank der ergiebigen Niederschläge der letzten Tage führten die Gewässer wieder mehr Wasser, und die Wassertemperaturen lägen nicht mehr in einem kritischen Bereich schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.

Von sk.
aktualisiert am 03.11.2022
Wasser aus Seen und Flüssen darf wieder entnommen werden; das Amt für Wasser und Energie (AWE) hat die Einschränkung des Gemeingebrauchs von Wasser aus kleinen Gewässern aufgehoben.Wegen der ausserordentlichen Trockenheit führten vor allem die kleinen Gewässer im Kanton St.Gallen fast kein Wasser, und einige fielen sogar trocken. Zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen hat das AWE am 27. Juli mit einer Allgemeinverfügung den Gemeingebrauch von Wasser aus kleinen Seen, Weihern, kleinen Flüssen und Bächen eingeschränkt. Diese Verfügung ist nun aufgehoben worden. Somit darf für den Eigengebrauch wieder Wasser (höchstens 50 Liter je Minute) entnommen werden.Sehr kleine Bäche und Giessen führen teilweise immer noch wenig Wasser. Wer Wasser aus solchen Gewässern entnimmt, wird um entsprechende Vorsicht gebeten. Es darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass in den Fliessgewässern genügend Wasser verbleibt. Gewässer dürfen auch nicht aufgestaut werden.   

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