Grundsatzfrage: Wie nah an bewohnten Häusern soll eine Windenergienanlage stehen dürfen? In der Schweiz ist das nicht geregelt. Entscheidend sind die Emissionen, die eine Windturbine verursacht.
Ausgangslage: SFS will auf einem firmeneigenen Grundstück ein Windrad bauen, das vor Ort rund zehn Prozent des gesamten Stroms produzieren soll, den das Unternehmen verbraucht.
Die Initiative: Dagegen formte sich Widerstand. Betroffene Bürgerinnen und Bürger schlossen sich in der IG Gegenwind zusammen und reichten letztes Jahr eine Gemeinde-Initiative ein, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windrad und bewohnten Häusern fordert. Dieser soll ins Baureglement der Gemeinde aufgenommen werden.
Bei einem Ja: Nach einem intensiven Abstimmungskampf - nicht ohne die eine oder andere Gehässigkeit - fällt heute die Entscheidung. Nehmen die Stimmbürgerinnen und -bürger von Au die Initiative an, kann SFS das Windrad nicht bauen, das Windrad käme den nächsten Wohnhäusern nämlich deutlich näher als 500 Meter. Das Projekt, das betonte SFS-CEO Jens Breu mehrmals, werde dann «sisitiert».
Bei einem Nein: Lehnt das Volk hingegen die Initiative ab, steht dem Bau der 220 Meter hohen Anlage, die pro Jahr 5 GWh Strom produzieren soll, nichts mehr im Weg. Eine Aufnahme in den kantonale Richtplan scheint sicher. Der Sondernutzungsplan der Gemeinde wird danach wichtige Punkte regeln müssen, die aber am Zustandekommen des Projekts grundsätzlich nichts mehr ändern werden.