Kontrollen 06.04.2025

Auch in Altstätten: Kantonspolizei kontrollierte Geschwindigkeiten

Zwischen Samstagmorgen und Sonntagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen an verschiedenen Orten im Kanton St.Gallen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Ein Auto in Altstätten fuhr mit 91 km/h statt den erlaubten 60 km/h.

Von kapo SG
aktualisiert am 07.04.2025

Am Samstag hat die Kantonspolizei St. Gallen im Ausserortsbereich (80km/h) auf der Uznacherstrasse und der Rapperswilerstrasse in Ricken Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurden drei Autos mit Geschwindigkeiten von 115 km/h, 117 km/h, 120 km/h und ein Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen. Einer 48-jährigen Frau und einem 59-jährigen Mann, welche ihr Auto jeweils mit einer Geschwindigkeit von 117 km/h und 120 km/h lenkten, wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Der 59-Jährige war zudem alkoholisiert unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.57 mg/l.

Am Samstagmorgen wurden auf der Hauptstrasse in Weite im Ausserortsbereich (80 km/h) zwei Motorräder mit Geschwindigkeiten von 101 km/h und 111 km/h gemessen. Auf der Autobahn A1 in Oberbüren (120 km/h) wurden zwei Autos mit Geschwindigkeiten von 147 km/h und 149 km/h gemessen.

Am Samstagnachmittag wurden in Altstätten am Südring Geschwindigkeitsmessungen ausserorts (60 km/h) durchgeführt. Dabei wurden zwei Autos mit Geschwindigkeiten von 83 km/h und 91 km/h und ein Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h gemessen. An der Trogenerstrasse im innerorts Bereich (50 km/h) wurden zwei Motorräder mit Geschwindigkeiten von 73 km/h und 70 km/h gemessen.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde auf der Felbenstrasse in Goldach ein Auto mit 82 km/h im innerorts Bereich (50km/h) gemessen. Der Führerausweis wurde dem 19-jährigen Lenker auf der Stelle abgenommen.

Drei Führerscheine eingezogen

Insgesamt wurden  wurden 14 Fahrzeuge mit zu hohen Geschwindigkeiten gemessen. Drei Fahrzeuglenkenden wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Ein Autofahrer war zudem alkoholisiert unterwegs.

Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Zudem prüfen die zuständigen Zulassungsbehörden allfällige Administrativmassnahmen.


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