Mit einer Einzel- und einer Sammeleinsprache wehrten sich Auerinnen und Auer gegen einen neuen Mobilfunkmast auf dem Firmenareal von Köppel Reisen. Der Gemeinderat entschied vorerst in ihrem Sinn, indem er das Gesuch sistierte. Doch die Swisscom war damit nicht einverstanden, wandte sich ans kantonale Baudepartement und bekam im November recht. Der Kanton hob den Beschluss des Gemeinderats auf und wies diesen an, das Verfahren mit einem anfechtbaren Entscheid abzuschliessen.Nun hat sich also der Gemeinderat zwangsläufig erneut mit der Sache befasst. Dabei kam er zu folgendem Schluss: Die geltenden Grenzwerte würden dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen, die geplante Swisscom-Anlage sei in umweltschutzrechtlicher Hinsicht rechtmässig. Die neue Anlage bedeute auch keine Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes, der Antennenstandort liege weder im Ortsbildschutz- noch Landschaftsschutzgebiet. Für eine Gesamtplanung für die Mobilfunkabdeckung, wie die Einsprecher sie gefordert hatten, gebe es keine Rechtsgrundlage.Der Gemeinderat bewilligte das Baugesuch der Swisscom. In seinem Entscheid weist er darauf hin, dass bei allfälligen späteren Änderungen an der Anlage ein neues Gesuch einzureichen wäre.