Eine Zeugin hatte den Sturz des (vom Bus überholten) E-Bikefahrers nicht gesehen, weil sie gerade in eine Agenda vertieft war. Unter den vielen Fragen, die der Verteidiger des Buschauffeurs den Zeugen stellte, waren immer wieder solche, die der Gegenanwalt als nebensächlich oder gar unerheblich empfand. Zum Beispiel fragte der Verteidiger die Frau, wofür sie die Agenda gebraucht habe.Der Anwalt des gestürzten Zweiradfahrers warf dem Verteidiger vor, das Verfahren aufgebläht zu haben und stichelte: "Wenigstens wissen wir jetzt, wofür die Frau eine Agenda hatte, aber Grösse und Farbe der Agenda sind noch immer unbekannt." Weil er sein Plädoyer dem gegnerischen Anwalt auf dessen Wunsch nicht (wie es üblich ist) überliess, sondern nur meinte "Es gilt das gesprochene Wort", entgegnete der Verteidiger des Buschauffeurs: "Sehr kollegial."Am Ende seines Vortrags hielt der Anwalt das Skript dann doch seinem Kontrahenten entgegen - doch nun lehnte dieser trotzig ab. Später, nach Verkündigung des Schuldspruchs, verliess der Verteidiger recht zügig den Gerichtssaal, wobei er die Tür gegen die Wand knallen liess.