Das vom Stadtrat genehmigte Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und wird vom 7. Oktober bis 15. November öffentlich aufgelegt.Das neue Reglement für die Technischen Betriebe der Stadt Altstätten ist in Zusammenarbeit mit der Werkkommission ausgearbeitet worden. Im Dachreglement werden die organisatorischen und betrieblichen Grundlagen sowie die Finanzierung und Rechnungslegung für die Technischen Betriebe, ein unselbstständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt Altstätten, festgehalten. Gemäss Mitteilung des Stadtrats haben die bestehenden Reglemente, namentlich das Elektrizitätsreglement R-09, das Reglement Wasserwerk R-05 und das Reglement Gemeinschaftsantenne R-09, weiterhin Gültigkeit. Das Reglement der Gemeinschaftsantenne werde im kommenden Jahr aktualisiert und in Reglement Kommunikation umbenannt.Ein neues Reglement wurde der Stadt Altstätten vom Amt für Gemeinden empfohlen und soll in den nächsten Monaten durch eine Eignerstrategie ergänzt werden, die durch den Stadtrat definiert wird. Die Eignerstrategie ist ein Führungsinstrument des Stadtrates und soll sicherstellen, dass die Tätigkeiten der Technischen Betriebe den Interessen der Stadt Altstätten entsprechen sowie mit der Vision 2036 und den Legislaturzielen übereinstimmen, heisst es in der Mitteilung. HinweisDie öffentliche Auflage erfolgt vom 7. Oktober bis 15. November. Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens werden 400 Unterschriften benötigt. Es muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.